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SATZUNG

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§ 4 Beitrag

DerVereinsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitragseinzug wird in der Geschäftsordnung geregelt.

§5 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand
b) der Vereinsrat
c) die Mitgliederversammlung
d) die Jugendversammlung

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:  

1. Vorsitzende (r)
2. Vorsitzende( r)
1. Schriftführer(in)
2. Schriftführer(in)
1. Kassierer(in)
2. Kassierer(in)

jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

§ 7 Der Vereinsrat

Zum Vereinsrat gehören der   Vereinsvorstand
Vereinsjugendleiter(in) die beiden Kassenrevisoren(innen) die Abteilungsleiter(innen) besondere Beauftragte des Vereins (z.B.für Freizeit und Kultur und Sportwart)
Der Vereinsrat beschließt über

a) die Richtlinien für die Durchführung des gesamten Sportbetriebes
b) die Neueinrichtung weiterer und die Auflösung bestehender Sportabteilungen.
c) den Haushaltsvoranschlag

Die Vereinsjugendleitung wird in der Jugendversammlung gewählt.

§ 8 Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es

a) der Vorstand oder
b) der Vereinsrat beschließt oder
c) ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich beim Vereinsvorstand beantragt.

Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt in der Vereinszeitschrift oder per Einzeieinladung mit  Angabe der Tagesordnung.
Die Tagesordnung muß folgende Punkte enthalten:

a) Bericht des Vorstandes
b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind
e) Beschlußfassung über vorliegende Anträge
f)  Änderung der Mitgliedsbeiträge, soweit dies erforderlich ist.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefaßt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.

Anträge können gestellt werden von: 

a) dem Vorstand
b) dem Vereinsrat
c)  den Vereinsmitgliedern

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sein. Später eingegangene Anträge können in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn die Dringlichkeit des Antrages von der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bejaht wird. Geheime Abstimmungen erfolgen, wenn mindestens 10% der anwesenden stimmberechtigte Mitglieder es verlangen.
Die Mitgliederversammlung beschließt über:       

a) Entlastung des Vorstandes
b) Vereinsbeitrag
c) Änderung der Satzung
d) Anträge

In der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des Vorstandes, sowie die Revisoren gewählt. Die Vereinjugendleitung wird von der Mitgliederversammlung bestätigt.

§ 9 Abteilungen

Für die im Verein betriebenen Sportarten können durch Beschluß des Vereinsrates rechtlich unselbständige Abteilungen gebildet werden .Den Abteilungen steht nach Maßgabe der Beschlüsse des Vereinsrates das Recht zu, in ihrem eigenen Bereich sportlich tätig zu sein.

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Zuletzt bearbeitet: 12 May, 2011, 11:43:49